 Die CDU Fraktion beantragt in der Ratssitzung am Mi., 06 März 2019 einen Ratsbürgerentscheid zum Thema ‚Schließung der Marktquerung‘ durchzuführen. Ziel: Die Fröndenberger Bürgerinnen und Bürger sollen per stadtweiter Abstimmung in die Lage versetzt werden, selbst darüber zu entscheiden, ob sie, für oder gegen die Schließung des Marktplatzes stimmen wollen.
Der Wortlaut könnte lauten: Sind Sie als Bürger der Stadt Fröndenberg dafür, dass der Fröndenberger Markt, entgegen dem Ratsbeschluss vom 26.09. 2018, unter Berücksichtigung von geltendem Recht (Einhaltung von Sicherheitskonzepten bei städtischen Veranstaltungen) und erforderlichen verkehrlichen Ausnahmefällen (gemeint ist die Zufahrt von Krankenwagen, Müll – oder Baustellenfahrzeugen) nicht für den allgemeinen Fahrzeugverkehr geschlossen wird.
Begründung:
Derzeit schlägt die mögliche Entscheidung der Stadtverwaltung, das vorgelegte Bürgerbegehen gegen eine Schließung der Marktquerung aus formalen Gründen als unzulässig abzulehnen, in der Öffentlichkeit hohe Wellen. Die CDU-Fraktion hält die von Seiten der Verwaltung vorgetragenen Gründe zwar für zulässig, dennoch sind sie „juristisch spitzfindig“. Vor allem spiegeln sie nicht den erkennbaren Wunsch der Bevölkerung wieder, in dieser Angelegenheit selbst entscheiden zu können.
Die CDU-Fraktion nimmt wahr, dass unabhängig von der jeweiligen persönlichen Haltung Pro oder Contra Marktschließung genau dieser Wunsch in der Öffentlichkeit besteht, nämlich diese Befragung und damit die Herstellung eines öffentlichen Meinungsbildes zuzulassen. In einem solchen Fall kann der Rat der Stadt Fröndenberg von sich aus beschließen, die Bürgerinnen und Bürger zu befragen.
„Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO- Reformgesetz) hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber im Jahre 2007 den Ratsbürgerentscheid eingeführt. Zusätzlich zu den seit 1994 bestehenden Möglichkeiten des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides ist mit dem Ratsbürgerentscheid ein weiteres wichtiges Element „unmittelbarer Demokratie“ geschaffen worden.“
Quelle: www.mhkbg.nrw/kommunales/Buergerbeteiligung/Ratsbuergerentscheid/index.php
Der Rat der Stadt Fröndenberg kann das ihm übertragene Mandat aber nur dann an die Bürgerschaft zurückgeben können, wenn mindestens zwei Drittel der Ratsmitglieder (der Bürgermeister zählt mit und stimmt mit ab) für diesen Ratsbürgerentscheid stimmen. Für die Erzielung dieser Zwei-Drittel-Mehrheit und damit ein Stück ‚unmittelbarer Demokratie‘, wirbt unser Antrag.
Mit Hilfe eines Ratsbegehrens kann der Rat der Stadt Fröndenberg eine Abstimmung aller Bürger - den Ratsbürgerentscheid - herbeiführen. Für den Rat kann es vier Gründe geben, ein Begehren zu initiieren:
1. weil sich der Rat in einer wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung nicht einig war
2. aufgrund der Auffassung, dass dies die Legitimität einer Entscheidung erhöht oder
3. um das Anliegen eines nicht eingereichten oder unzulässigen Bürgerbegehrens aufzugreifen
4. als Alternativfrage zu einem zur Abstimmung kommenden Bürgerbegehren.
Die Punkte 1 und 3 hält die CDU-Fraktion für gegeben.
Die CDU-Fraktion beantragt deshalb eine Abstimmung über einen Ratsbürgerentscheid i.S. der vorstehenden Ausführungen für die Ratssitzung am 06. März 2019 von Seiten der Verwaltung vorzubereiten und durchzuführen.
Gerd Greczka
CDU-Fraktionsvorsitzender
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